Ausbildungserklärung. Einmal.

Klare Verhältnisse.

Anmerkungen

  1. Diese Erklärung ist nur einmalig abzugeben, vor der ersten Ausbildung bei der SBA.

  2. Alternativ kann auch Form ANH 421 ausgefüllt und als Scan hochgeladen werden:


Dieses Online-Formular kann anstelle des Form ANH 421 zum DTO-HB online benutzt werden.

Ausbildungserklärung

Ein Auszubildender bestätigt vor dem Beginn von Ausbildungen im Rahmen des Schulbetriebes der vom Schweizerischen Ballonverband SBAV/FSA ("SBAV") betriebenen DTO Swiss Ballooning Academy (CH-DTO.0316; "SBA") das Nachfolgende:

  1. Ich bin Einzelmitglied des SBAV und verpflichte mich, die Einzelmitgliedschaft während der Dauer von Ausbildungen bei der SBA aufrecht zu erhalten.

  2. Ich orientiere die SBA vor der Aufnahme einer neuen Ausbildung und während laufenden Ausbildungen über (i) Veränderungen in meiner Adresse und (ii) Veränderungen in meiner Lizenz (Erweiterungen etc.) und meines medizinischen Tauglichkeitszeugnis.

  3. Es besteht kein Anspruch auf erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung oder auf Absolvieren der Ausbildung innert einer gewissen zeitlichen Frist. Zudem sind alle Parteien frei, die Ausbildung jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

  4. Ausbildungskosten werden entweder über die SBA abgerechnet (z.B. bei BPL-Theoriekursen, Refreshern, etc.) oder direkt über den Instruktor verrechnet.

  5. Nachdem es sich bei Fahrschulfahrten um entgeltliche Fahrten handelt, kommen bezüglich der Haftung bei der praktischen Ausbildung die Bestimmungen des Montrealer Abkommens (SR 0.748.411) zur Anwendung.

  6. Über die von den Versicherungen der SBA gedeckten Ansprüche hinaus, stelle ich hiermit die SBA, den SBAV und deren verantwortlichen Personen und Instruktoren im gesetzlich möglichen Umfang weitestgehend von sämtlicher Haftung frei, insbesondere auch für Folgeschäden und indirekte Schäden.

  7. Ich bestätige, dass ich an diese Erklärung auch für nachfolgende Ausbildungen bei der SBA gebunden bin, dass diese Erklärung also nur einmal zu unterzeichnen ist und auch für kommende Ausbildungen gilt.

  8. Bei jeder Ausbildung ist eine Kopie des aktuellen medizinischen Tauglichkeitszeugnisses einzureichen.

  9. Gerichtsstand ist Luzern.